27 / 659 / 54666 / F35
Gemeinnützigkeit
Vom Finanzamt für Körperschaften I wurde dem Aedes Philosophischen Verein e. V. am 06.10.2020 die Steuerbegünstigung aufgrund der Förderung des Völkerverständigungsgedankens (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. (n) 13 AO) anerkannt und die Gemeinnützigkeit bescheinigt. Spenden, die dem Verein zugewendet werden sind steuerbegünstigt.